Landschaftspflegemaßnahmen werden über die „Landschaftspflege- und Naturpark- Richtlinien“ – kurz LNPR – gefördert. Dafür stellen wir Landschaftspflegeanträge über die Unteren Naturschutzbehörden (Landkreis und Stadt Passau), bei der Höheren Naturschutzbehörde, Regierung von Niederbayern. Gefördert wird je nach Bestand bis zu 80% Weiterlesen...
